Der Energieausweis – Ein Überblick unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage

Der Energieausweis spielt eine zentrale Rolle beim Immobilienkauf. In diesem Beitrag möchten wir auf die Bedeutung des Energieausweises eingehen und wichtige Aspekte gemäß der neuesten Gesetzeslage erläutern.

Ein Energieausweis bietet eine Bewertung der energetischen Effizienz einer Immobilie. Er ist nicht nur ein wichtiger Indikator für die Energiekosten, sondern auch ein entscheidendes Kriterium für potenzielle Käufer*innen und Mieter*innen. Seit einigen Jahren ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung gesetzlich vorgeschrieben.

Die aktuelle Gesetzeslage verlangt, dass Energieausweise für Gebäude, die nach dem 1. Mai 2014 verkauft, vermietet oder verpachtet werden, bei Besichtigungen unaufgefordert vorzulegen sind. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden, was die Wichtigkeit dieses Dokuments unterstreicht.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfs-ausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, während der Verbrauchsausweis die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre berücksichtigt. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut wurden, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich, sofern sie nicht bereits energetisch modernisiert wurden.

Die Aktualität des Energieausweises ist ebenfalls von Bedeutung. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden, um die aktuellen energetischen Standards und Verbrauchswerte widerzuspiegeln.

Der Energieausweis enthält auch Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese können für Eigentümer*innen von Interesse sein, um die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu verbessern und langfristig Betriebskosten zu senken.

In Zeiten steigender Energiepreise und zunehmenden Umweltbewusstseins ist der Energieausweis somit nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein Instrument zur Wertsteigerung und Attraktivitätssteigerung einer Immobilie. Für Eigentümer*innen bietet er zudem die Möglichkeit, sich über den energetischen Zustand ihrer Immobilie zu informieren und gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

Für Vermieter*innen und Verkäufer*innen gilt: Sofern kein Energieausweis vorliegt, können Sie sich an dafür qualifizierte Fachkräfte/ Unternehmen wenden. Diese können Architekt*innen, Handwerker*innen oder auch Statiker*innen. Um eine geeigneten Experten für die Erstellung eines Energieausweises zu finden, können Sie die Plattform Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme verwenden. Hier sind ausschließlich Expert*innen aufgeführt, die nachgewiesen haben, dass sie die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Energieausweise erfüllen.